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  Seminar zu Internationales Privatrecht und zur Rechtsvergleichung /Einführung in die islamische Rechtsmethodik (Sem IPR Rvergl) [Import]

Dozentinnen/Dozenten
Prof. Dr. iur. Mathias Rohe, M.A., Richter am OLG a.D., Dr. Abbas Poya

Angaben
Seminar
1 SWS, Schein, Sprache Deutsch, Blockseminar; Schein gem. § 13 Abs. 2 JAPO; Schwerpunktbereiche 1 und 2 sowie für NOS-Studierende
Zeit und Ort: n.V.; Bemerkung zu Zeit und Ort: Blockseminar am 23./24.01.2015, 9:00 - 19:00 Uhr im JDC 1.281
Vorbesprechung: 14.10.2014, 12:00 - 13:00 Uhr, Raum JDC R 1.161

Studienfächer / Studienrichtungen
PF JUR-GS-S 6
PF JUR-GS-W 6

Voraussetzungen / Organisatorisches
Für Studierende der Rechtswissenschaften ist die Abfassung einer studienbegleitenden Arbeit gemäß § 13 Abs. 2 Japo 1993 sowie im Sinne von § 40 I Nr. 1 JAPO 2003 des Schwerpunktbereichs Internationales und Europäisches Recht (Wahlfachgruppe II) sowie Grundlagen des Rechts (Wahlfachgruppe IV) möglich. Die übrigen Teilnehmer können einen (Haupt-)Seminarschein im Sinne der Master-Studienordnungen erwerben.

Leistungsnachweis: Seminararbeit, deren mündliche Präsentation und aktive Teilnahme

Inhalt
Die Methodenlehre des islamischen Rechts bzw. allgemeiner der islamischen Normenlehre (usul al-fiqh) ist eine Schlüsselwissenschaft zum Verständnis des Islam, deren Geschichte bis ins 9. Jh. zurückgeht. Ihre Institutionen wie igtihad, igma, maslaha etc. sind von zentraler Bedeutung auch in den aktuellen muslimischen Diskussionen über Recht, Politik und Gesellschaft. Im Seminar sollen nach einer Einführung in die Entstehungsgeschichte und Entwicklung dieser Wissenschaft die Methoden und Grundbegriffe des islamischen Rechtsfindungssytems behandelt werden. Es wendet sich an Studierende islambezogener Studiengänge und der Rechtswissenschaften.
Themen für Seminararbeiten:
  • Rechtsverständnis zur Zeit Muhammads

  • Rechtsverständnis nach Muhammad bis zur Gründung islamischer Rechtsschulen

  • Aš-Šafi'i, Begründer der usul al-fiqh?

  • Ijtihad und die Dynamik der islamischen Rechtslehre

  • Quellen der islamischen Rechtslehre: Der Koran

  • Quellen der islamischen Rechtslehre: Die Sunna

  • Quellen der islamischen Rechtslehre: Der ijma (Konsens)

  • Quellen der islamischen Rechtslehre: Der qiyas(Analogie und andere Schlussverfahren)

  • Quellen der islamischen Rechtslehre: Die Feinsteuerungsinstrumente maslaha und istihan

  • Quellen der islamischen Rechtslehre: 'urf (Gewohnheitsrecht)

  • Rechtskniffe (hiyal) im Islam

  • Islamische Rechtslehre und die Moderne:

Die Kodifikation des Rechts und ihre Auswirkungen
Nutzung der Schulenpluralität (tahaiyur und talfiq)
Methoden des Gutachtenwesens (Fatwas)
Wer interpretiert? Pluralisierung normativer Autorität in der Gegenwart

Empfohlene Literatur
  • Wael B. Hallaq: A History of Islamic legal theory, Cambridge 1997.
  • Birgit Krawietz: Hierarchie der Rechtsquellen im traditionellen sunnitischen Islam, Berlin 2002.

  • Abbas Poya: Anerkennung des Ijtihad – Legitimation der Toleranz. Möglichkeiten innerer und äußerer Toleranz im Islam am Beispiel der Ijtihad-Diskussion, Berlin 2003.

  • Matias Rohe: Das islamische Recht : Geschichte und Gegenwart, 3. Aufl. München 2011.

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 10, Maximale Teilnehmerzahl: 14
www: http://www.rohe.jura.uni-erlangen.de

Institution: Lehrstuhl für Orientalische Philologie und Islamwissenschaft
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