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Allgemeine Staatslehre (Rechtsphilosophie II)
- Dozent/in
- Prof. Dr. Heinrich de Wall
- Angaben
- Vorlesung
2 SWS
für Anfänger geeignet
Zeit und Ort: Di 16:15 - 17:45, JDC R 2.282
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- Zwischenprüfungsklausur am 01.02.2011, Prüfungsanmeldung erforderlich
- Inhalt
- In der Vorlesung "Allgemeine Staatslehre" (Rechtsphilosophie II) werden die Strukturmerkmale und geistigen Grundlagen der politischen Ordnung in systematischer und historischer Sicht behandelt. Dabei wird der demokratische Rechtsstaat als (vorläufiges) Ergebnis der Entwicklung mit seinen Kennzeichen in den Mittelpunkt gestellt. Neben der systematischen Darstellung soll die Lektüre von Klassikern der Staatsphilosophie - z. B. Aristoteles, Thomas von Aquin, Machiavelli, Hobbes, Locke, Rousseau, Kant, Hegel, Marx - anhand eines Readers, der in der Veranstaltung ausgegeben wird, stehen.
Die Vorlesung baut nicht auf der Vorlesung Rechtsphilosophie (I) auf. Studierende jedes Semesters und aller Fachrichtungen können teilnehmen. Für Juristen wird eine Zwischenprüfungsklausur angeboten. Insbesondere richtet sich die Veranstaltung an Studierende der Schwerpunktbereiche 4 (Grundlagen des Rechts) und 5 (Staat und Verwaltung).
- Zusätzliche Informationen
- Erwartete Teilnehmerzahl: 60
- Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
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