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Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene
- Dozent/in
- Prof. Dr. Heinrich de Wall
- Angaben
- Übung
2 SWS, Schein
Zeit und Ort: Mo 16:15 - 19:00, Audimax; Bemerkung zu Zeit und Ort: Die regulären Übungstermine finden von 16.15 bis 17.45 Uhr (bzw. in der Zeit vom 18.10. bis zum 15.11. von 18.15 - 19.45 Uhr) statt, die Klausuren werden bis 19.00 Uhr geschrieben.
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- Die Vorlesung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft im 6. Fachsemester. Voraussetzung für die Teilnahme und den Erwerb des Scheines ist
1. das Bestehen der Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht und
2.
a) das Bestehen von drei der vier Abschlussklausuren im Öffentlichen Recht und das Bestehen einer Anfänger-Abschlussarbeit (egal in welchem Fach)
oder
b) die Vorlage des "kleinen Scheins" im Öffentlichen Recht Der Nachweis dieser Voraussetzungen ist durch das Anheften einer Kopie der entsprechenden Bescheinigungen an die Hausarbeit oder die erste Klausur zu erbringen. Vorausgesetzt wird die Kenntnis der in den Vorlesungen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Sicherheits- und Polizeirecht, Kommunalrecht und Baurecht vermittelten Inhalte. Eine baurechtliche Klausur wird erst gegen Ende des Semesters gestellt.
- Inhalt
- Die Übung dient der Vertiefung der Fallbearbeitung im Verwaltungsrecht und dem Erwerb des Leistungsnachweises über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gem. § 24 I JAPO. Dafür werden 3 Klausuren und eine Hausarbeit angeboten und besprochen. Zur Vorbereitung der Klausuren werden Fälle ausgegeben und besprochen, zu denen kurze Lösungsskizzen ausgeteilt oder ins Internet gestellt werden. Ein Zeitplan für die Übung und der Text der Ferienhausarbeit sowie ein Merkblatt dazu sind auf der Internetseite des Lehrstuhl (http://www.hli.jura.uni-erlangen.de/) bereitgestellt.
Der Leistungsnachweis wird erteilt, wenn eine der drei angebotenen Klausuren und entweder die Ferienhausarbeit, die im Juli 2010 ausgegeben wird, oder die Ferienhausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, die in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WS 2010/2011 und dem Sommersemester 2011 angeboten wird, mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bewertet werden. Andere Klausuren oder Hausarbeiten werden nicht angerechnet.
- Empfohlene Literatur
- Erforderlich sind Textausgaben zum Öffentlichen Recht bzw. Staats- und Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern. Die üblichen Textausgaben aus den Verlagen C. H. Beck, C. F. Müller oder Nomos können herangezogen werden.
- Zusätzliche Informationen
- Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
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