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  Proseminar Grundfragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts (PS AllgVerwR)

Dozent/in
Dr. Renate Penßel

Angaben
Proseminar
2 SWS, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Mo 10:00 - 12:00, JDC R 1.281; Bemerkung zu Zeit und Ort: Am 6., 13. und 20. Oktober finden zur angegebenen Zeit und am angegebenen Ort 3 Proseminartermine zur Einführung in das Wissenschaftliche Arbeiten statt. In den folgenden 4 Wochen finden keine gemeinsamen Proseminartermine statt: Dieser Zeitraum ist für die Anfertigung der Proseminararbeiten und des Proseminarreferats vorgesehen. Am 21./22. November werden die Ergebnisse der Proseminararbeiten in einem Blocktermin referiert und diskutiert. Das Blockseminar findet im Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht, Hindenburgstr. 34, 1. Stock, statt. Genaueres zum Zeitplan wird in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl mit den Teilnehmern des Proseminars festgelegt.

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Teilnahme an einem Proseminar ist Voraussetzung für das Erstellen der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung. Das Proseminar richtet sich an Studierende des 2. - 5. Semesters. Es soll auf die Teilnahme an einem Seminar und das Anfertigen der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit (gem. § 5 der Prüfungsordnung für die JUP) vorbereiten. Deshalb haben die Teilnehmer des Proseminars zu einem vorgegebenen Thema eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit anzufertigen und diese im Proseminar mündlich zu referieren.
Für den Besuch des Proseminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, sofern die angefertigte Arbeit den Anforderungen entspricht und Sie regelmäßig an den Proseminarsitzungen teilgenommen haben.

Inhalt
Das Allgemeine Verwaltungsrecht baut auf einer Reihe von grundlegenden Entscheidungen und Unterscheidungen auf, die meist eine lange Tradition haben und von der Wissenschaft konzipiert wurden, bereits lange bevor sie – mehr oder weniger vollständig - in den Verwaltungsverfahrensgesetzen oder auch in Spezialgesetzen normiert wurden. Dazu gehört die Unterscheidung verschiedenerer Handlungsformen der Verwaltung, die Unterscheidung von Primär- und Vollstreckungsmaßnahmen, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der Grundsatz des Vertrauensschutzes, das Ermessen, der Beurteilungsspielraum oder die Abwägungsfehlerlehre. Mit diesen und anderen „Grundprinzipien“ und grundlegenden Instituten und Regelungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts, ihrer Bedeutung und Rechtfertigung, sowie mit aktuellen und klassischen Schwierigkeiten und Zweifelsfällen bei ihrer Anwendung, werden wir uns in diesem Proseminar vertieft auseinandersetzen, um dadurch ein tieferes Verständnis für die Grundlagen des Verwaltungsrechts zu bekommen.

Empfohlene Literatur
Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl. 2011

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 15, Maximale Teilnehmerzahl: 15

Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
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