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Familienrecht
- Dozent/in
- Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler
- Angaben
- Vorlesung
2 SWS
nur Fachstudium, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Do 14:15 - 15:45, Audimax (außer Do 10.7.2014)
- Studienfächer / Studienrichtungen
- PF JUR-GS-S 3
PF JUR-GS-W 4
- Inhalt
- In der Vorlesung werden die Materien des 4. Buchs des BGB behandelt: Verlöbnis, Ehe (Eingehung, Wirkungen, eheliches Güterrecht, Ehescheidung, Unterhalt), Verwandtschaft, Kindschaftsrecht (insbesondere: elterliche Sorge); kurz soll auch das Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht angesprochen werden. Entsprechend der Bedeutung des Familienrechts in der Ersten Juristischen Staatsprüfung, in welcher nach § 18 I Nr. 2 b JAPO die „Grundzüge“ der dort genannten Gebiete Prüfungsgegenstand sind, wird in der Vorlesung vor allem Wert auf die Beziehungen zwischen dem Familienrecht und dem allgemeinen Zivilrecht gelegt werden.
- Zusätzliche Informationen
- Erwartete Teilnehmerzahl: 250
- Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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