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  Römisch-rechtliches Seminar: Ökonomisches Rechtsdenken. Wirtschafts-, Handels- und Arbeitsrecht in der Antike

Dozent/in
Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler

Angaben
Hauptseminar
3 SWS, benoteter Schein, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Di 18:15 - 20:30, JDC R 2.281

Inhalt
Die Wahrnehmung des römischen Rechtserbes ist stark zivilistisch orientiert. Dabei liegt die Aufmerksamkeit in besonderem Maße auf der Analyse dogmatischer Konstruktionen und Systembildungen, weniger aber auf dem ideengeschichtlichen Rahmen, in dem die Lösungsmodelle der römischen Juristen Entwicklung fanden. Die Vorstellung strikt kohärenter Systematisierung als Charakter römischen Rechtsdenkens, die insbesondere dem Wirkkreis des 19. Jahrhunderts entspringt, sieht sich zunehmend in Frage gestellt. Das Seminar wird vor diesem Hintergrund versuchen, den Fokus auf ein anderes mögliches “Erbe” zu richten: Die europäischen Rechtsordnungen der Gegenwart sind untrennbar verbunden mit dem Bild des Menschen als “Person”, d.h. als einem Wesen, dem seiner selbst willen ein unverletzbarer Eigenwert zukommt. Dieses Dogma wird im Wesentlichen als Errungenschaft der Aufklärung gepriesen. Vernachlässigt werden dabei (neben dem bemerkenswerten Erbe der christlichen Spätscholastik) die Einflüsse der antiken Ideengeber, die von den Aufklärern selbst umfassende Rezeption erfahren haben. Dies gilt insbesondere für die – etwa bei Cicero unter stoischem Einfluss diskutierte – Erkenntnis, der Mensch sei als einziges Lebewesen fähig, sich seiner selbst bewusst zu werden; mit anderen Worten: die Frage zu stellen: “Wer und was bin ich?” Dabei zeichnen weder die philosophischen noch die rechtlichen Quellen Roms ein Bild, das dem neuzeitlichen Personenbegriff im Detail entspricht. Es finden sich aber doch Versatzstücke, die es erlauben, die Frage nach dem römischen Rechtserbe auch in diesem Zusammenhang zu stellen – nicht im Sinne unmittelbarer Gleichartigkeit, aber doch mit Blick auf eine europäischabendländische Erzählung, die ohne ihre antiken Bestandteile so unvollständig wie unverständlich bliebe. Der Gewinn für die Teilnehmer wird neben einer intensiven Diskussion der behandelten Texte eine erhöhte Sensibilität für die Fragwürdigkeit tradierter Lehrbuchmeinungen sein. In dieser rechtsmethodischen Dimension trägt das Seminar erheblich zur Ausbildung der immer wieder geforderten juristischen Schlüsselqualifikationen bei. Es kann nicht nur die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit aus dem Schwerpunktbereich 4 angefertigt werden, sondern auch ein Seminarschein erworben werden, der zugleich einen juristischen Proseminarschein ersetzt.

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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