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  Römisch-rechtliches Seminar: „Der philosophisch argumentierende Jurist – der juristisch argumentierende Philosoph“

Dozent/in
Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler

Angaben
Hauptseminar
, benoteter Schein
Zeit und Ort: Di 18:15 - 20:30, JDC R 2.282

Voraussetzungen / Organisatorisches
Das Seminar ist für Teilnehmer ab dem zweiten Semester geeignet. Vorausgesetzt werden Schulkenntnisse der lateinischen Sprache. Es handelt sich zugleich um eine Lehrveranstaltung im Rahmen des Interdisziplinären Zentrums Alte Welt (IZAW). Alle Interessenten, auch diejenigen, die eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit zu verfassen beabsichtigen, werden gebeten, sich persönlich bei Frau Andrea Jaretzke (JDC R. 2.222, Tel. 09131 - 85 26 354, E-Mail: Andrea.Jaretzke@jura.uni-erlangen.de) anzumelden.

Inhalt
Zu Beginn seines Erstsemesterlehrbuchs schreibt der berühmte römische Jurist Ulpian, daß die Juristen quasi die Priester der Gerechtigkeit seien, die nach der wahren Philosophie, nicht einer nur scheinbaren strebten. Diesen Text hat Kaiser Justinian an die Spitze seiner monumentalen Kompilation des römischen Rechts, die Digesten, gestellt (D. 1.1.1.1). Doch nicht nur dieser „programmatische“ Text - dessen kulturgeschichtliches Umfeld näher zu betrachten ist -, sondern viele andere Aussagen der römischen Juristen zeugen von einer gewissen Beschäftigung mit philosophischen Argumenten. So wird etwa beim Verkauf von Wein, der inzwischen zu Essig geworden ist, über das Wesen (ousia) der Materie diskutiert. Vergleichbares begegnet bei der Verarbeitung oder bei der Frage, ob das Schiff, dessen Planken nach mehreren Reparaturen allesamt ausgetauscht sind, noch identisch mit dem ursprünglichen ist. Insbesondere die spätklassischen Juristen scheinen sich bei ihren Erörterungen philosophischer Argumente bedient zu haben, wie etwa mehrere Texte von Iulius Paulus zeigen. Auch fehlt es nicht an Versuchen, ältere Juristen philosophischen „Schulen“ zuzuweisen. Umgekehrt bedienen sich aber auch antike Philosophen, sofern es paßt, des juristischen Arguments: Platon entwirft in der Politeia eine Theorie der Gerechtigkeit, in den Nomoi macht er konkrete Gesetzesvorschläge. Cicero folgt diesem Vorbild und stellt in de re publica und de legibus ein an den Werten der Republik orientiertes Verfassungs- und Gesetzgebungsmodell vor. Ziel des Seminars ist es, anhand ausgewählter Texte die Methode zu untersuchen, in welcher Weise sich die Juristen bei ihrer Argumentation der ihnen bekannten Philosophen bzw. Philosophien und umgekehrt bedient haben. Dabei können sich auch neue Perspektiven auf die antike „Bildungstradition“ und - dadurch vermittelt - das „Vorverständnis“ der Juristen bei ihrer spezifischen Argumentationstechnik ergeben.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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