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Europäischer und Internationaler Menschenrechtsschutz (SPB 2 und SPB 5) (EuropInt.MR)
- Dozent/in
- Prof. Dr. Markus Krajewski
- Angaben
- Vorlesung
2 SWS, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Di 14:15 - 15:45, KH 2.013
- Studienfächer / Studienrichtungen
- WPF JUR-SP2-EUR 6
WPF JUR-SP2-EUR 5
WPF JUR-SP5-STUVERW 6
WPF JUR-SP5-STUVERW 7
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- Die Vorlesung gehört zum Wahlpflichtbereich der Schwerpunktbereiche 2 „Internationales und Europäisches Recht“ und 5 „Staat und Verwaltung“. Sie richtet sich jedoch auch an andere fortgeschrittene Studierende der Rechtswissenschaft und an Nebenfachstudenten. Grundlagenkenntnisse des Verfassungs- und Europarechts sind erforderlich. Die vorherige Teilnahme an der Vorlesung Völkerrecht I ist nicht Voraussetzung.
- Inhalt
- In der Vorlesung werden die europa- und völkerrechtlichen Systeme des Menschenrechtsschutzes behandelt. Dabei stehen sowohl materiell-rechtliche Fragen als auch Fragen des Rechtsschutzes im Vordergrund. Nach einer Einführung in die Entwicklung des Menschenrechtsschutzes werden vor allem das Regime der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen behandelt. Neben den klassischen Freiheitsrechten (bürgerliche und politische Rechte) werden auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte behandelt. Die Bezüge des Menschenrechtsschutzes zum nationalen Verfassungsrecht und zum EU-Recht bilden einen weiteren Schwerpunkt.
- Empfohlene Literatur
- Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention, 5. Aufl., 2012; Schilling, Internationaler Menschenrechtsschutz, 2. Aufl., 2010.
Auf weitere Literatur wird in der Vorlesung hingewiesen.
- Zusätzliche Informationen
- Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht
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