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Grundzüge des Migrationsrechts
- Dozent/in
- Prof. Dr. Andreas Funke
- Angaben
- Vorlesung
2 SWS, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Mi 10:00 - 12:00, KH 1.022
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- Die Vorlesung richtet sich an Studierende der Schwerpunktbereiche 2 (Internationales und Europäisches Recht) und 5 (Staat und Verwaltung), kann daneben aber auch gerne von anderen Interessierten besucht werden. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anschaffung der angegebenen Gesetzessammlung.
- Inhalt
- Migrationsbewegungen in großem Umfang kennzeichnen die Weltgesellschaft am Anfang des 21. Jahrhunderts. Welche rechtlichen Regelungen stehen dahinter? Die Vorlesung führt in das Recht der Ein- und Auswanderung ein. Sie behandelt die klassischen Materien des deutschen Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts, darüber hinaus die einschlägigen völker- und europarechtlichen Materien (Genfer Flüchtlingskonvention, EU-Freizügigkeit, Schengener Abkommen, etc.). Dabei werden die völker- und europarechtlichen Grundlagen der Stellung des Individuums (Menschenrechte, diplomatischer Schutz, Unionsbürgerschaft) näher erläutert. Einige neuere Gerichtsentscheidungen werden exemplarisch vorgestellt und diskutiert.
- Empfohlene Literatur
- Gesetzessammlung "Ausländerrecht, Migrations- und Flüchtlingsrecht", Ausgabe 2014, Verlag Walhalla und Praetoria, 8. Auflage 2014 (16,95 Euro).
- Zusätzliche Informationen
- Erwartete Teilnehmerzahl: 36, Maximale Teilnehmerzahl: 36
- Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Funke)
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