Grundkurs Strafrecht I
– Allgemeine Lehren und Allgemeiner Teil des StrafrechtsIn Erlangen ist das Fach Strafrecht ganz betont am Beginn des Jurastudiums platziert. Dies hat übergreifende Bedeutung für das Erlernen von Recht, weil man gerade im Strafrecht den genauen Umgang mit dem Gesetz, das akribische Auslegen des Gesetzeswortlauts trainiert.
Zum Grundkurs (= Vorlesung) Strafrecht I:
In einem Vorspann werden technische Aspekte des Studiums und der Vorlesung erörtert und Hinweise zum später wählbaren Schwerpunkt „Kriminalwissenschaften“ gegeben.
Die eigentliche Vorlesung beginnt mit Facetten der Rechtsgeschichte und mit den straftheoretischen Grundlagen des Kriminalrechts. In Überblicken werden der Strafprozess und die strafrechtlichen Sanktionen angesprochen.
Im Weiteren findet die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips für das Strafrecht vertiefte Behandlung. In diesem Zusammenhang wird die Auslegung von Texten als zentral wichtige Methode der Jurisprudenz ausführlich dargestellt. Es folgt ein Überblick über die zeitliche, räumliche und personale Geltung des deutschen Strafrechts.
Unter der Überschrift „Grundbegriffe des Strafrechts“ geht es um die allgemeinen Grundlagen der Strafrechtsanwendung, etwa um den sog. Verbrechensaufbau, den strafrechtlichen Handlungsbegriff und den Rechtsgutsbegriff.
Im Weiteren werden die vorsätzlichen Begehungsdelikte systematisch dargestellt, wobei vor allem einfach strukturierte Straftatbestände (wie etwa Körperverletzung oder Totschlag) als Beispiele genutzt werden. Diese, den größten Teil des Semesters in Anspruch nehmende Darstellung orientiert sich am Deliktsaufbau i.S.v. Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. Das zu vermittelnde Lernziel ist, die Hörer zur selbständigen Lösung einfacher Strafrechtsfälle (vollendetes Begehungsdelikt eines Alleintäters) zu befähigen.
Gegen Ende der Vorlesungszeit wird eine Abschlussklausur angeboten.
Begleitend zum Grundkurs Strafrecht finden Propädeutische Übungen statt. In diesen von Wissenschaftlichen Mitarbeitern geleiteten Veranstaltungen wird der Umgang mit dem in der Vorlesung behandelten Stoff mittels Fällen geübt. Eine regelmäßige und engagierte Teilnahme hieran ist wichtige Voraussetzung für das Bestehen der Abschlussklausur und einer späteren Strafrechts-Hausarbeit.
Im 2. Fachsemester wird der Grundkurs (II) in Form einer Vertiefungsvorlesung fortgesetzt; diese wendet sich speziell an die Studierenden des Staatsexamens-Studiengangs.