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  Vorlesung BT I

Dozent/in
Prof. Dr. Hans Kudlich

Angaben
Vorlesung
, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Di 12:00 - 15:00, KH 2.020; Einzeltermin am 1.2.2011 17:00 - 18:00, KH 2.020

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung Strafrecht BT I richtet sich an Studenten, welche die Vorlesungen zum Strafrecht AT ("Grundkurs Strafrecht I und II") besucht haben, ohne dass dieser Besuch oder das Bestehen einer einschlägigen Abschlussklausur eine formale Teilnahmevoraussetzung wäre. Jedenfalls Grundsätze des AT werden aber vorausgesetzt.

Inhalt
Die Vorlesung Strafrecht BT I behandelt aus dem Besonderen Teil sämtliche Delikte mit Ausnahme der Vermögensdelikte (welche Stoff der Vorlesung BT II sind). Damit sind herausragend prüfungsrelevante Gegenstände (etwa die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) mit solchen vereint, die in Ausbildung und Prüfung eine tendenziell untergeordnete Rolle spielen, im Staatsexamen aber dennoch nicht vollständig vernachlässigt werden dürfen. Eine "mittlere" Rolle nehmen etwa die Aussage, die Straßenverkehrs- oder die Brandstiftungsdelikte ein. In der Veranstaltung wird dem durch eine unterschiedlich detaillierte Behandlung der einzelnen Materien Rechnung getragen. Es ist geplant, in der ersten (guten)Vorlesungshälfte die Grundstrukturen des gesamten Vorlesungsstoffs abzuschließen. In der zweiten Hälfte des Semesters sollen dann wichtige Einzelfragen schwerpunktmäßig und anhand von Fällen vertieft werden, um den Stoff insgesamt nicht nur abstrakt, sondern auch anwendungsbezogen einzuüben. Schon während des laufenden Semesters dienen diesem Zweck auch die parallel angebotenen Propädeutischen Übungen.

Empfohlene Literatur
Wessels/Hettinger, Strafrecht BT I, 34. Aufl., 2010; Rengier, Strafrecht BT II, 11. Aufl., 2010; ergänzend und vertiefend: Hillenkamp, 40 Probleme aus dem Strafrecht, BT, 11. Aufl., 2009; Kudlich, Prüfe dein Wissen, Strafrecht BT II, 2. Aufl., 2009 (BT II, da die Reihenfolge der Nummerierung der Bände vom hiesigen Vorlesungsturnus abweicht!). Ergänzend wird zur Vorlesung ein Skript zur Verfügung gestellt werden, das die wichtigsten Grundstrukturen behandelt und das Erfordernis von Mitschriften reduzieren soll. Dieses kann jedoch eine Lehrbuchlektüre nicht ersetzen. Ferner wird den Studenten nahe gelegt, sich bei der virtuellen hochschule (www.vhb.org) kostenlos für die Kurse Strafrecht BT I (Delikte gegen die Person, Prof. Satzger) und BT III (Delikte gegenüber individuelle Rechtsgüter, Prof. Kudlich) zu registrieren, welche zusammen den Stoff der hiesigen Vorlesung BT I abdecken. Die dortigen Lerneinheiten und Zusatzmaterialien können die Vor- und Nachbereitung sinnvoll unterstützen, und die Möglichkeit des Zugriffs darauf wird in der Vorlesung grundsätzlich vorausgesetzt. Über die beiden Kurse der vhb werden im Laufe des Semesters auch Präsenz-Lernzielkontrollen zum Stoff abgehalten werden.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
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