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  Kolloquium zum Straßenrecht (KOSR)

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. phil. Ass. jur. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Kolloquium
, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Einzeltermine am 26.4.2014, 24.5.2014 10:00 - 16:30, JDC R 2.281; Bemerkung zu Zeit und Ort: Anmeldeschluss 22. April 2014

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe sind sowohl Studierende, die ihre Kenntnisse im Öffentlichen Recht vertiefen wollen, als auch Studierende, die den Schwerpunktbereich >Staat und Verwaltung< belegen.

Übersichten, Schemata und Fälle werden über StudOn zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung erfolgt über >StudOn<.

Sie finden den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1 a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Inhalt
Das Kolloquium zum Straßenrecht widmet sich einem Infrastrukturbereich von größter Bedeutung für eine mobile Gesellschaft. Die Veranstaltung ist so aufgebaut, dass spezielle Vorkenntnisse nicht erforderlich sind. Die Studierenden begegnen Strukturen, die ihnen aus dem Verfassungsrecht und aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht nicht unbekannt sind und in diesem Gebiet aus dem Besonderen Verwaltungsrecht vertieft werden.
  • Für die Nutzung von Straßen haben diverse Grundrechte maßgebliche Bedeutung – sei es für Warenverkauf, sei es für Flugblätterverteilung, sei es für Straßenkunst, sei es für Wahlkampfaktivitäten (u.v.a). Gehört die jeweilige Nutzungsart noch zum (sog. kommunikativem) Gemeingebrauch oder liegt schon eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vor?

  • Die Abgrenzung zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht ist ein Klassiker. Die Videoüberwachung des öffentlichen Verkehrsraums, die auch diese Abgrenzung betrifft, ist jüngst in die Schlagzeilen geraten: Darf es eine – anlasslose – automatische Videoüberwachung des Straßenverkehrs zur Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen geben? Dürfen die Autokennzeichen von Fahrzeugen erfasst werden, um so einen Datenabgleich mit sog. Fahndungsdaten herzustellen? Karlsruhe hat hierzu jeweils ein >Machtwort< gesprochen.

  • In Zeiten sog. knapper Kassen wird diskutiert, ob auf deutschen Straßen auch für Pkw Mautgebühren eingeführt werden dürfen. Das Grundgesetz hält hierfür eine – positive – Antwort parat.

  • Die Abgrenzung zwischen Bundesfernstraßenrecht und Landesstraßenrechten ist in der Föderalismusreform II vertieft behandelt worden und bleibt ein sehr spannendes verfassungsrechtliches Kapitel.

In die Darstellung fließen auch die Erfahrungen des Dozenten aus seiner Tätigkeit im für Verkehr zuständigen Bundesministerium ein.

Empfohlene Literatur
Zum Einstieg: Franz-Rudolf Herber, Besonderes Verwaltungsrecht leicht gemacht – Lernbeitrag zum Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht –, in: BayVBl. 2013, S. 413–419. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Geis)
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