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  Einführung in die Rechtswissenschaft für Studierende der Politikwissenschaft im BA-Studiengang "Öffentliches Recht als Zweitfach" (EinfRechtswissenschaftPol)

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. phil. Ass. jur. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Vorlesung
2 SWS, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 5
nur Fachstudium
Zeit und Ort: Mo 12:15 - 13:45, JDC R 2.282

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe sind die Studierenden der Politikwissenschaft im BA-Studiengang „Öffentliches Recht als Zweitfach“. Die Veranstaltung schließt am 7. Februar 2011 mit einer 120-minütigen Klausur (12:00 Uhr - 14:00 Uhr in JDC R 2.282), für deren Bestehen gemäß Studienordnung 5 ECTS-Credits vorgesehen sind. Im Hinblick auf die Schwierigkeit des Lehrstoffs ist ein regelmäßiger Besuch der Vorlesung angezeigt.
Sofern weitere Auskünfte gewünscht werden, finden Sie den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1 a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Inhalt
Diese Veranstaltung will die Studierenden der Politikwissenschaft im BA-Studiengang „Öffentliches Recht als Zweitfach“ an die Methodik der Rechtswissenschaft und an die wichtigsten Rechtsgebiete heranführen.

Zunächst werden die wichtigsten - theoretisch verankerten - Disziplinen der Rechtswissenschaft, die für das Verständnis des Rechts unabdingbar sind, in der gebotenen Kürze und Verständlichkeit dargestellt; hierzu gehören insbesondere rechtsgeschichtliche, rechtstheoretische und rechtsphilosophische Methodenansätze.

Auf die herausragende Bedeutung der Sprache für die Gesetzgebung, für die Rechtsanwendung und für Rechtswissenschaft wird eingegangen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch dargestellt, wie Gesetze gemacht werden.

Sodann werden die Methoden dargestellt, die die Rechtswissenschaft für die Auslegung von Rechtsvorschriften entwickelt hat. Mit der Auslegung von Rechtsvorschriften steht die Subsumption von Sachverhalten unter Rechtsvorschriften in unauflöslichem Zusammenhang.

Es wird ferner ein Überblick über die wichtigsten Rechtsgebiete - Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht - gegeben und dabei deutlich gemacht werden, welche Zusammenhänge zwischen diesen Gebieten bestehen. Auch wird den Studierenden ein Verständnis dafür vermittelt werden, >dass im Recht alles mit allem zusammenhängt<:

  • Es wird zunächst ein Leitfaden gegeben, mit dessen Hilfe sowohl eine sichere Abgrenzung zwischen den >großen Blöcken< Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht vorgenommen werden kann als auch die vorhandenen Querverbindungen erkannt werden.

  • Sodann wird die weitere Zielsetzung sein, die Binnengliederung dieser Rechtsgebiete zu verdeutlichen und einen >roten Faden< zu geben, wie Frau und Mann sich in diesen Gebieten zurechtfinden.

Empfohlene Literatur
Norbert Horn, Einführung in die Rechtswissenschaft, 4. Auflage, 2006; Bernd Rüthers, Rechtstheorie, 5. Auflage, 2010; Reinhold Zippelius, Einführung in das Recht, 5. Auflage, 2008. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

ECTS-Informationen:
Credits: 5

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Geis)
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