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  Öffentliches Dienstrecht (ÖffDR)

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. phil. Ass. jur. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Vorlesung
2 SWS
Zeit und Ort: Mi 16:00 - 17:30, JDC R 2.282

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe sind sowohl Studierende, die ihre Kenntnisse im Öffentlichen Recht vertiefen wollen, als auch Studierende, die den Schwerpunktbereich >Staat und Verwaltung< belegen. Übersichten, Schemata und Fälle werden in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung beginnt um 16:00 Uhr („sine tempore“) und endet um 17.30 Uhr.
Sofern weitere Auskünfte gewünscht werden, finden Sie den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1 a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Inhalt
Die Vorlesung widmet sich einem Rechtsgebiet, das einen der größten und wichtigsten Infrastrukturbereiche in Bund, Ländern und Kommunen betrifft. Die juristischen Problemfelder, die das Öffentliche Dienstrecht bereithält, sind von verfassungsrechtlichen Fragestellungen dominiert; der Zugang zum Lehrstoff wird daher über das Grundgesetz erschlossen. Für die Veranstaltung sind im Übrigen insbesondere folgende Themenschwerpunkte vorgesehen, in deren Darstellung auch die Erfahrungen des Dozenten aus seiner Tätigkeit als Verwaltungsjurist im Personalsektor einfließen:
  • Für das Öffentliche Dienstrecht ist zunächst die Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht zentral: Das Öffentliche Dienstrecht ist weiterhin von dem Dualismus zwischen dem Recht der Beamtinnen/Beamten und dem Recht der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer geprägt, nachdem Versuche zur Auflösung dieses Dualismus keinen Erfolg hatten. Die Unterscheidung dieser beiden Beschäftigtengruppen und die Auswirkungen auf das Öffentliche Dienstrecht als Ganzes wird gleichsam ein „roter Faden“ bleiben. Die Rechtsverhältnisse der sog. Privatbeamtinnen/Privatbeamten im privatisierten Bahnsektor und im privatisierten Postsektor sind in diesem Zusammenhang ein besonders spannendes Kapitel.

  • Wie wird der Öffentliche Dienst flexibilisiert? Lässt sich das Berufbeamtentum ggf. ganz abschaffen oder ergeben sich aus dem Grundgesetz unüberwindbare verfassungsrechtliche Hürden?

  • Die Föderalismusreform I hat die Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht einer neuen Ordnung unterworfen: Besoldungsrecht, Laufbahnrecht und Versorgungsrecht insbesondere für die Landesbeamtinnen/Landesbeamten sind inzwischen alleinige Ländersache, so dass sich die Rechtsstellung der Landesbeamtinnen/Landesbeamten von der Rechtsstellung der Bundesbeamtinnen/Bundesbeamten unterscheiden kann und zudem die Rechtsstellung der Beamtinnen/Beamten in den Ländern von Land zu Land differieren kann. Auf das in 2009 in Kraft getretene Beamtenstatusgesetz wird ebenso ausführlich eingegangen wie auf die Neuordnung des Bundesbeamtenrechts. Die aktuellen Reformentwicklungen zum Bayerischen Beamtenrecht werden berücksichtigt.

  • Die Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst hält komplizierte Fallgestaltungen bereit, was erst Recht gilt, wenn sowohl Beamtinnen/Beamte als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sich auf denselben Dienstposten bewerben. Die sog. Konkurrentenklage - ein evergreen des Öffentlichen Dienstrechts - wird ausführlich besprochen werden.

  • Die Bedeutung der Grundrechte für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst führt zu interessanten weiteren Fragestellungen: Maßnahmen im innerdienstlichen Betrieb betreffen Beamtinnen/Beamte als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nicht selten auch in ihrer Privatsphäre, sofern beispielsweise ihr äußeres Erscheinungsbild oder das Eintreten für bestimmte Auffassungen betroffen ist.

Empfohlene Literatur
Fritjof Wagner/Sabine Leppek, Beamtenrecht, 10. Auflage, C.F. Müller, 2009. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Geis)
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