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  Interdisziplinäres Kolloquium: Wanderer zwischen den Welten - der Schriftsteller und Jurist Johann Wolfgang von Goethe (KOGO)

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. phil. Ass. jur. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Kolloquium
, Anmeldeschluss 15. 12. 2010
Zeit und Ort: Blockveranstaltung 15.1.2011 10:00 - 15.1.2011 18:00, JDC R 2.282

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe sind alle Studierenden, die wichtige interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen erwerben wollen; die Veranstaltung ist auch für Graduiertenstudierende geeignet. Gasthörer/innen sind willkommen. Übersichten, Schemata und Texte werden in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Terminliche Details wie Pausengestaltung und Ende der Veranstaltung werden im Benehmen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern festgelegt. Literaturwissenschaftliche Vorkenntnisse respektive juristische Vorkenntnisse sind nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Kolloquium.
Sofern zusätzliche Informationen gewünscht werden, finden Sie den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1 a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

ECTS-Punkte
Es können zwei ECTS-Punkte erworben werden, sofern die Bereitschaft besteht, einen eigenen schriftlichen Beitrag im Vorfeld zum Kolloquium oder im nach Nachgang zum Kolloquium zu erbringen. Als eigener Beitrag kommen ein Primärliteraturbericht, ein Sekundärliteraturbericht oder eine vergleichbare (knappe) Arbeit in Betracht; im Nachgang zum Kolloquium kommt ferner ein Protokoll zu einem Lernblock des Kolloquiums in Betracht. Wer keine ECTS-Punkte erwerben möchte, ist dennoch zur Teilnahme am Kolloquium berechtigt.Im Übrigen wird voraus gesetzt, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Kolloquium selbst aktiv mitarbeiten.

Inhalt
Im interdisziplinären Kolloquium >Wanderer zwischen den Welten - der Schriftsteller und Jurist Johann Wolfgang von Goethe< werden zentrale Querverbindungen zwischen Recht und Sprache am Beispiel eines Dichterjuristen von Weltrang aufgezeigt. Das Kolloquium, dessen Dozent Philologe und Jurist ist, wendet sich insbesondere an die Studierenden der Germanistik und der Rechtswissenschaft sowie an alle Studierenden, die an interdisziplinären Gegenständen interessiert sind.

An Hand von Zeugnissen, die aus der Feder von Goethe selbst stammen und an Hand von anderen Zeitzeugnissen wird zunächst gezeigt, dass das Studium eines schöngeistigen Fachs an sich die erste Wahl des jungen Goethe gewesen wäre. Die Entscheidung für das juristische Studium ist eine pragmatische Entscheidung gewesen und geht maßgeblich auf den Einfluss des Vaters zurück.

Goethe tut sich im juristischen Studium sehr schwer, steht in Leipzig vor dem Studienabbruch und rettet sich in Straßburg unter Mithilfe eines professionellen Repetitors mit einem Lizentiat-Abschluss über die Runden, wobei das eigentliche Ziel - die Promotion - verfehlt wird und die Bearbeitung des Promotionsthemas einen Hochschulskandal auslöst.

Die Thesen, mit denen Goethe in Straßburg zum Lizentiaten des Rechts avanciert, sind kein Geniestück, verkörpern aber Positionen, die sowohl in den literarischen Werken des Schriftstellers Goethe als auch in der praktischen Arbeit des Juristen Goethe auftauchen und im Kern ein Leben lang beibehalten werden. Exemplarisch sei hier die strikte Befürwortung der Todesstrafe erwähnt: Diese Auffassung wird im Berufsleben auch dann noch durchgehalten, als das Weimarer Fürstenhaus eine Abschaffung ins Auge fasst und einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. Die Problematik der Todesstrafe spielt auch eine wichtige Rolle in den literarischen Werken Goethes - beispielsweise im Zusammenhang mit dem sog. Kindsmord der unglücklichen Gretchen.

Empfohlene Literatur
Zum Einstieg: Die einschlägigen Passagen in >Dichtung und Wahrheit< zur Studienzeit des Schriftstellers und Juristen.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Geis)
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