Wer die juristische Fachsprache des Grundgesetzes sicher beherrscht und realisiert hat, dass die Bundesrepublik Deutschland und die deutschen Länder Verfassungsstaaten sind, der wird im Öffentlichen Recht gut zu Rande kommen. Dass Verfassungsrecht auch Freude bereiten kann und dass Verfassungsrecht unsere Kenntnisse des Öffentlichen Rechts vertiefen hilft, das sind die Zielsetzungen des Kolloquiums zur Sprache des Grundgesetzes. Folgende Fragestellungen werden behandelt:(1) Was bedeutet der Gesetzesbegriff im Grundgesetz? Bundesgesetz oder Landesgesetz oder Bundesgesetz und Landesgesetz oder reicht doch schon eine Rechtsverordnung zur Umsetzung?
(2) Welchem Gewaltenteilungsmodell folgt das Grundgesetz? Wo finden sich Belege für eine Systematik von „check and balances“?
(3) Wie lassen sich Grundrechte durch den Gesetzgeber einschränken? Wie lassen sich Zielkonflikte unter Zuhilfenahme der praktischen Konkordanz klären?
(4) Wie geschützt sind die sog. Ewigkeitsgarantien gegen Verfassungsänderungen?
(5) Welche Redaktionsversehen sind im Text des Grundgesetzes zu sehen und sind nicht bereinigt?
(6) Welche Konsequenzen hatten die letzten beiden Föderalismusreformen für die Sprache und die Systematik des Grundgesetzes?
(7) Wie verhält sich das Grundgesetz zur Bürgerbeteiligung?
(8) Welche sprachlichen Anforderungen bestehen an das Erstellen von Gesetzentwürfen?
(9) Wie unterscheidet sich die Sprache des Grundgesetzes von der Sprache der Bayerischen Verfassung? Was unterscheidet die Bayerische Verfassung in systematischer Hinsicht vom Grundgesetz?
(10) Was wäre bei einer Gesamtrevision des Grundgesetzes zu beachten?