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  Medienrecht (MedienR)

Dozent/in
Dr. Daniel Krausnick

Angaben
Vorlesung
2 SWS
Zeit und Ort: Di 16:00 - 17:30, KH 1.022

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung Medienrecht ist vorrangig auf Studierende der Rechtswissenschaften (als Wahlpflichtveranstaltung im Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung) zugeschnitten. Studierende anderer Fachrichtungen mit Bezug zum Medienwesen sind aber ebenfalls herzlich willkommen. Es bestehen keine formalen Teilnahmevoraussetzungen, Kenntnisse im Öffentlichen Recht zumindest auf Zwischenprüfungsniveau sind jedoch von Vorteil.

Inhalt
Das Medienrecht ist eine typische Querschnittsmaterie, die Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, aber auch öffentliches und privates Wirtschaftsrecht sowie allgemeines Zivil- und Strafrecht tangiert. Der Schwerpunkt der Vorlesung wird auf der öffentlich-rechtlichen Seite des Medienrechts bezogen auf die zentralen Medien (Presse, Rundfunk und Internet) in deutscher und europäischer Perspektive liegen. Berücksichtigung finden jedoch auch Fragen des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts.

Empfohlene Literatur
Als Lehrbücher kommen in Betracht: Frank Fechner, Medienrecht, 11. Aufl., Heidelberg 2010; Dieter Dörr/Rolf Schwartmann, Medienrecht, München 2009. Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.

Zusätzliche Informationen
Schlagwörter: Medienrecht
Erwartete Teilnehmerzahl: 40, Maximale Teilnehmerzahl: 100

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Geis)
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