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  Recht und Sprache  - Sprache und Recht. Interdisziplinäre Veranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (RSSR)

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. phil. Ass. jur. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Vorlesung
2 SWS, benoteter Schein, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 4, 90-minütige Klausur
Zeit und Ort: Do 14:15 - 15:45, JDC R 2.282

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe sind alle Studierenden, die wichtige interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen erwerben wollen; die Veranstaltung ist auch für Graduiertenstudierende geeignet. Zusatz für Philosophiestudierende: Mag M IV. Gasthörer/innen sind willkommen. Übersichten, Schemata und Texte werden in der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Vorlesung schließt mit einer 90-minütigen Klausur am 10. Februar 2011 (14:15-15:45 Uhr in JDC R 2.282) ab (4 ECTS-Credits/benoteter Schein).
Sofern zusätzliche Informationen gewünscht werden, finden Sie den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1 a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Inhalt
In der interdisziplinären Vorlesung >Recht und Sprache - Sprache und Recht<, deren Dozent Jurist und Philologe ist, werden zentrale Querverbindungen zwischen Recht und Sprache aufgezeigt, die insbesondere in die Rechtswissenschaft, Sprachwissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft und Soziologie hineinragen:
  • Recht ist ohne Sprache nicht darstellbar. Das Medium, das hierfür beherrscht werden muss, gehört in wissenschaftlicher Hinsicht in die Zuständigkeit der Philologinnen und Philologen. Das ideale Ziel, dem die Rechtswissenschaft und die Rechtspraxis dienen wollen, ist die Gerechtigkeit, welche die Wahrheitssuche impliziert, was auch der zentrale Gegenstand der Philosophie ist; Platon, Aristoteles, Thomas von Aquin und Samuel von Pufendorf seien hier stellvertretend genannt. Die Rechtssetzung, die durch die in den gesetzgebenden Körperschaften vertretenen Politiker(innen) erfolgt, ist auch für die Politikwissenschaft und für die Rechtssoziologe von wissenschaftlichem Interesse.

  • Die Rechtssprache gilt als unverständlich und als unzugänglich, eine bürgerfreundlichere Sprache wird seit Jahrhunderten von verschiedener Seite eingefordert. Die Sprache ist jedoch nicht nur für die Rechtssetzung als solche von Bedeutung, sondern auch für die Auslegung des gesetzten Rechts, wobei die Auslegung auch auf der Anwendung philologischer Arbeitsmethoden beruht und auch vor einem spezifischen rechtsphilosophischen Hintergrund erfolgt: Herausragende Philosophen insbesondere des 20. Jahrhunderts haben der Sprache für die Erfassung der Wahrheit wissenschaftsübergreifend eine zentrale Bedeutung zugemessen.

  • Fachsprachen haben Spezifika, die sich vornehmlich mit Hilfe sprachwissenschaftlicher Kriterien bestimmen lassen: Hierzu gehören - über Fächergrenzen hinweg - insbesondere der Gebrauch langer Sätze, die Verwendung des Nominalstils, der passivische Stil und die Verwendung formelhafter Wendungen. Mit Hilfe philologischer Methoden lassen sich die sog. formalen Sprachen noch klarer herausarbeiten.

  • Zwischen Recht und Rhetorik hat es zu allen Zeiten einen sehr engen Zusammenhang gegeben, wobei es leider nicht ausgeblieben ist, dass Recht und Sprache von den Machthabern in Diktaturen und ihren bisweilen gelehrten Helfern missbraucht worden sind. Gerade im Hinblick auch auf etwaige negative Entwicklungen ist die vertiefte Analyse von rhetorischen Strategien (Bagatellisierung/Dramatisierung/Ridikülisierung/Anrufung scheinbar unerschütterlicher Zeugen u.a.) geboten; stellvertretend sei hier die fragwürdige wissenschaftliche Begleitung genannt, die Prof. Dr. jur. Carl Schmitt den Machthabern des sog. Dritten Reiches gewährt hat.

  • Sprache kann auch für moralisch gute Zwecke verwendet werden, wofür in der Vorlesung eindrucksvolle Textbeispiele interpretiert werden; stellvertretend seien hier die Flugblätter der studentischen Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ genannt.

Empfohlene Literatur
Zum Einstieg: Rathert, Sprache und Recht, Heidelberg, 1. Auflage, 2006. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

ECTS-Informationen:
Credits: 4

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Geis)
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