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  Recht und Literatur - Literatur und Recht. Interdisziplinäre Veranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (RLLR)

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. phil. Ass. jur. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Vorlesung
2 SWS, benoteter Schein, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 4, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Di 14:15 - 15:45, JDC R 1.281

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe sind alle Studierenden, die wichtige interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen erwerben wollen. Die Veranstaltung ist auch für Studierende des Studienganges >Ethik der Textkulturen< geeignet. Gasthörer/innen sind willkommen. Juristische Vorkenntnisse und/oder literarische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Veranstaltung beginnt am 7. Oktober 2014; die Anmeldung erfolgt über StudOn (2.1. Rechtswissenschaft/Weitere Veranstaltungen der Lehrstühle/Dozentenname).

Übersichten, Schemata und Texte werden über StudOn zur Verfügung gestellt.

Die Vorlesung schließt mit einer 90-minütigen Klausur, die am Dienstag, den 27. Januar 2015, von 14:15 - 15:45 Uhr in JDC R 1.281 stattfindet; die Prüfungsanmeldung zur Klausur erfolgt über „Mein Campus“ im festgesetzten Anmeldezeitraum.

Sprechstunde ist mittwochs von 12:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung sowie nach der jeweiligen Lehrveranstaltung.

Inhalt
In der interdisziplinären Vorlesung >Recht und Literatur – Literatur und Recht<, deren Dozent Jurist und Philologe ist, werden zentrale Querverbindungen zwischen Recht und Literatur aufgezeigt, die insbesondere in die Rechtswissenschaft, Ethik der Textkulturen, Literaturwissenschaften, Philosophie, Politikwissenschaft, Soziologie und Theologie hineinragen.

Zwischen Recht und Literatur sowie zwischen Literatur und Recht hat es zu allen Zeiten sehr enge Zusammenhänge gegeben, so dass für die Lehrveranstaltung eine Auswahl getroffen werden musste; hier sei ein knapper Einblick in die Themenvielfalt gegeben:

– Die Bibel ist auch ein sehr beeindruckendes literarisches Werk, in dem Bezüge zu Recht und Gerechtigkeit vielfältig vorkommen. Die sog. Zehn Gebote des Alten Testamentes sind auch eine wichtige Rechtsquelle für moderne Rechtsordnungen, die sich auch dem Naturrecht verpflichtet fühlen.

– Der griechische Philosoph Platon ist ein herausragender Literat, der sich auch in Gleichnissen – etwa dem sog. Höhlengleichnis – der Frage nach der Gerechtigkeit und dem idealen Staat widmet. Der Römer Cicero, der als Schriftsteller, Politiker und Redner tätig gewesen ist, hat diese Thematik aufgegriffen und für die römischen Verhältnisse dargestellt.

– Der Jurist und Politiker Thomas Morus hat mit seinem Bahn brechenden Werk >Utopia< einer Literaturgattung zum Durchbruch verholfen, die bis in die Moderne Bedeutung behalten hat und deren Weiterungen aufgezeigt werden.

– Johann Wolfgang von Goethe, Ernst Theodor Amadeus Hoffmann und Franz Kafka sind herausragende Dichterjuristen, die es in ihrem lebenslang ausgeübten Beruf als Jurist jeweils zu etwas gebracht haben und sich durch ihre Literatur unsterblich gemacht haben. Es wird gezeigt, wie sie ihr Studium geschafft haben, was sie in ihrem jeweiligen Brotberuf erreicht haben und wie ihre beruflichen Erfahrungen in ihre literarischen Werke Eingang gefunden haben.

– Das Unrechtsregime der Nationalsozialisten hat in einer barbarischen Bücherverbrennung wichtige Literaturwerke zerstört und ihre Autoren geächtet, darunter auch bedeutende Dichterjuristen wie beispielsweise Kurt Tucholsky. Der studentische Widerstand der >Weißen Rose< hat sich vom Unrechtsregime der Nationalsozialisten ebenso wenig einschüchtern lassen wie die verbotenen Autoren: Die Flugblätter der >Weißen Rose< sind gelehrte Literatur und auch juristische Grundsatzdokumente von herausragender Bedeutung.

Empfohlene Literatur
Zum Einstieg: Klaus Kastner: Literatur und Recht - eine unendliche Geschichte, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2003, S. 609-615. Weitere Hinweise folgen in der Veranstaltung.

ECTS-Informationen:
Credits: 4

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Geis)
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