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  Fallübung zum Staatshaftungsrecht (UEStaatsHaftR)

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. phil. Ass. jur. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Übung
2 SWS, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Mi 14:15 - 15:45, JDC R 2.282

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe dieses sehr prüfungsrelevanten Lehrstoffs sind Studierende, die ihre Kenntnisse im Öffentlichen Recht vertiefen wollen.

Übersichten, Schemata und Fälle werden über die Lernplattform StudOn (2.1. Rechtswissenschaft) zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung erfolgt über >StudOn<.

Sie finden den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Inhalt
Fälle zum Öffentlichen Recht rekurrieren nicht selten auf höchstrichterlichen Entscheidungen, die sich mit Lebenssachverhalten befassen, bei denen im Verwaltungsvollzug „etwas schief gelaufen ist“. Staatshaftungsrecht betrachtet diese Fallgruppen aus der Perspektive, wie die Bürger(innen) staatliche Stellen und kommunale Stellen zur Rechenschaft ziehen können. Das Staatshaftungsrecht ist im positiven Recht nur in Ansätzen geregelt. Für die Bewältigung dieser lebensnahen und prüfungsrelevanten Fallkonstellationen sind sowohl fundierte Kenntnisse der Rechtsdogmatik als auch fundierte Kenntnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich. Folgende Anspruchsgrundlagen werden in der Übung näher betrachtet und an Fällen eingeübt:
  • Der Amtshaftungsanspruch ist ohne bestimmte Grundstrukturen des Öffentlichen Dienstrechts kaum wirklich verständlich, die der Dozent vermitteln wird.

  • Der Folgenbeseitigungsanspruch hat heute einen sehr weiten Anwendungsbereich, weil er den Bürger(innen) gerade dann einen spezifischen Schutz bietet, wenn Schadensersatz dem Interesse der Bürger(innen) nicht wirklich gerecht wird.

  • Der Schutz des Eigentums ist eine zentrale Zielsetzung des Grundgesetzes. In diesem Zusammenhang ist für die jeweilige Falllösung präzise zwischen entschädigungsloser Inhaltsbestimmung, ausgleichspflichtiger Inhaltsbestimmung, Enteignungsentschädigung für den gezielten Eigentumsentzug, enteignungsgleichem Eingriff sowie enteignendem Eingriff zu differenzieren.

  • Fallgestaltungen aus dem Bereich der Aufopferung im engeren Sinne, der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag, des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs sowie aus dem Bereich des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses werden die Übung abrunden.

Die europarechtliche Problematik ist eingebunden.

Empfohlene Literatur
Zum Einstieg: Wolfgang Durner, Grundfälle zum Staatshaftungsrecht, in: JuS 2005, 793 ff./900 ff.; Joachim Lege: Das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG – Teil 2: Art. 14 GG und das Staatshaftungsrecht, in: JURA 2011, 826 ff. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Geis)
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