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Blockseminar: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (SPB 5)
- Dozent/in
- Prof. Dr. Laura Clérico
- Angaben
- Seminar
2 SWS, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Einzeltermine am 4.7.2014 12:00 - 20:00, 00.6 PSG; 11.7.2014 12:00 - 20:00, 00.5 PSG
Vorbesprechung: 11.4.2014, 12:00 - 14:00 Uhr, Raum 00.5 PSG
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- Im Rahmen des Seminars kann die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit gem. § 5 der Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg im Schwerpunktbereich 5 (Staat und Verwaltung) angefertigt werden. Die Anmeldung erfolgt in dem dafür üblichen Verfahren.
Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium und das >Anmeldeformular für das Schwerpunktbereichsseminar< zum Herunterladen finden Sie unter dem Link: http://www.jura.uni-erlangen.de/studium/rechtswissenschaft/schwerpunktbereich.shtml Die Veranstaltung ist auch für andere Interessierte offen. Diese können sich formlos per e-mail (professur-sieckmann@jura.uni-erlangen.de) oder in der ersten Veranstaltung anmelden. Für die erfolgreiche Teilnahme kann ein Seminarschein gem. § 13 Abs. 2 S. 1 JAPO a.F./ § 10 Abs. 3 S. 2 StudO erteilt werden. Das Seminar steht auch Studierenden anderer Fachrichtungen offen. Ziel:
Vertiefte wissenschaftliche Behandlung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im deutschen Verfassungsrecht, im Recht der europäischen Union und nach der europäischen Menschenrechtskonvention.
- Inhalt
- Im Einzelnen sollen folgende Themen behandelt werden:
Kritische Rekonstruktion der Struktur der Verfassungsinterpretation, insbesondere der Unterschiede zwischen traditioneller juristischer Interpretation und Prüfung der Verhältnismäßigkeit i.w.S.
Vergleich der Prüfung der Verhältnismäßigkeit mit den Prüfungen der Vernünftigkeit (razonabilidad) und der Gleichheit.
Untersuchung der drei Teilgrundsätze der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit i.e.S.) mit Blick auf ihre Stärken und Schwächen.
Insbesondere: Analyse unterschiedlicher Interpretation der Prüfung der Verhältnismäßigkeit i.e.S. (Optimierung, Angemessenheit, praktische Konkordanz, Mindestposition, Wesengehaltsgarantie).
Unterscheidung der Struktur der Teilgrundsätze von der Frage der Kontrollintensität (z.B. Evidenz-, Vertretbarkeits- und intensivierte inhaltliche Kontrolle).
Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Übermaß- und Untermaßverbot.
Auswirkungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Bereich des einfachen Rechts, insbesondere im Straf- und Verwaltungsrecht.
- Zusätzliche Informationen
- Institution: Professur für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Sieckmann)
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