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  Blockseminar: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (SPB 5)

Dozent/in
Prof. Dr. Laura Clérico

Angaben
Seminar
2 SWS, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Einzeltermine am 4.7.2014 12:00 - 20:00, 00.6 PSG; 11.7.2014 12:00 - 20:00, 00.5 PSG
Vorbesprechung: 11.4.2014, 12:00 - 14:00 Uhr, Raum 00.5 PSG

Voraussetzungen / Organisatorisches
Im Rahmen des Seminars kann die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit gem. § 5 der Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg im Schwerpunktbereich 5 (Staat und Verwaltung) angefertigt werden. Die Anmeldung erfolgt in dem dafür üblichen Verfahren.

Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium und das >Anmeldeformular für das Schwerpunktbereichsseminar< zum Herunterladen finden Sie unter dem Link: http://www.jura.uni-erlangen.de/studium/rechtswissenschaft/schwerpunktbereich.shtml

Die Veranstaltung ist auch für andere Interessierte offen. Diese können sich formlos per e-mail (professur-sieckmann@jura.uni-erlangen.de) oder in der ersten Veranstaltung anmelden.

Für die erfolgreiche Teilnahme kann ein Seminarschein gem. § 13 Abs. 2 S. 1 JAPO a.F./ § 10 Abs. 3 S. 2 StudO erteilt werden. Das Seminar steht auch Studierenden anderer Fachrichtungen offen.

Ziel:
Vertiefte wissenschaftliche Behandlung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im deutschen Verfassungsrecht, im Recht der europäischen Union und nach der europäischen Menschenrechtskonvention.

Inhalt
Im Einzelnen sollen folgende Themen behandelt werden:
  • Kritische Rekonstruktion der Struktur der Verfassungsinterpretation, insbesondere der Unterschiede zwischen traditioneller juristischer Interpretation und Prüfung der Verhältnismäßigkeit i.w.S.

  • Vergleich der Prüfung der Verhältnismäßigkeit mit den Prüfungen der Vernünftigkeit (razonabilidad) und der Gleichheit.

  • Untersuchung der drei Teilgrundsätze der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit i.e.S.) mit Blick auf ihre Stärken und Schwächen.

  • Insbesondere: Analyse unterschiedlicher Interpretation der Prüfung der Verhältnismäßigkeit i.e.S. (Optimierung, Angemessenheit, praktische Konkordanz, Mindestposition, Wesengehaltsgarantie).

  • Unterscheidung der Struktur der Teilgrundsätze von der Frage der Kontrollintensität (z.B. Evidenz-, Vertretbarkeits- und intensivierte inhaltliche Kontrolle).

  • Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Übermaß- und Untermaßverbot.

  • Auswirkungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Bereich des einfachen Rechts, insbesondere im Straf- und Verwaltungsrecht.

Zusätzliche Informationen

Institution: Professur für Öffentliches Recht (Prof. Dr. Sieckmann)
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