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  Proseminar im Zivilrecht "Aktuelle Entwicklungen im Schuldrecht" Neue Rechtsprechung zum Schuldrecht und die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht (PS Zivilrecht)

Dozentinnen/Dozenten
Teoman Hagemeyer, Dr. Stefan Korch

Angaben
Proseminar
, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Einzeltermin am 6.8.2014 15:00 - 17:00, JDC R 1.161

Voraussetzungen / Organisatorisches
Das Proseminar behandelt aktuelle Entwicklungen im Schuldrecht, insbesondere die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) im deutschen Recht und aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Schuldrecht (z.B. zum Schadensersatzrecht). Das Proseminar richtet sich an Studenten der Rechtswissenschaften, Studiengänge Internationales Wirtschaftsrecht (Diplom) und Wirtschaftsrecht (LL.B.).

Inhalt
Vorrangiges Ziel ist die Vorbereitung auf die Seminare im Schwerpunktbereich. Aus diesem Grund sollen die Umstände des Schwerpunktbereichsseminars möglichst realistisch nachgestellt werden. Dies bedeutet, dass die Themen ohne Auswahlmöglichkeit zugeteilt werden, die Bearbeitungszeit maximal drei Wochen beträgt, besonderer Wert auf Formalia gelegt wird und dass die Proseminararbeiten einen maximalen Umfang von 50.000 Zeichen haben müssen (mit Leerzeichen und Fußnoten). Die dreiwöchige Bearbeitungszeit kann nach der verpflichtenden Vorbesprechung, die am 06.08.2014, 15.00 17.00 Uhr (Raum JDC 1.161) stattfinden wird, bis zum 10.10.2014 in Anspruch genommen werden. Den Beginn der Bearbeitung können die Teilnehmer in dem vorgenannten Zeitfenster flexibel festlegen. Letztmöglicher Abgabetermin ist der 31.10.2014. Die obligatorische Präsentation ist für November oder Dezember 2014 geplant und wird geblockt an einem Freitag und/oder an einem Samstag stattfinden. Die Bewerbung wird durch den Fachbereich organisiert. Voraussichtlich erfolgt die Anmeldung über StudOn, nach dem Windhundverfahren und beginnt in der KW 30. Nähere Infos erhalten Sie unter http://www.jura.uni-erlangen.de/aktuelles/proseminare.shtml. Details zum Ablauf des Proseminars erhalten Sie im Vorbesprechungstermin. Eine Teilnahmebescheinigung wird nur für den Fall einer erfolgreichen Teilnahme (mindestens „ausreichend“) ausgestellt. Für weitere Fragen stehen Ihnen T. Hagemeyer (teoman.hagemeyer@fau.de) und S. Korch (stefan.korch@fau.de) per Mail zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen
www: http://www.zr3.jura.uni-erlangen.de/

Institution: Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht
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