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  English for Law 2 (Blended-Learning/Online-Kurs) (SZENLAW2BL)

Dozent/in
Francis Henry, B.A.

Angaben
Übung
2 SWS, benoteter Schein, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 3, Einstufungstestergebnis: mindestens 60%, empfohlen ab 70%; bitte die weiteren Teilnahmevoraussetzungen beachten
Zeit und Ort: Einzeltermine am 22.10.2010, 26.11.2010, 14.1.2011, 4.2.2011 14:00 - 16:00, SL 102, Bismarckstr.1; Bemerkung zu Zeit und Ort: Bei der Anmeldung Kurs SZENLAW2BL auswählen

Voraussetzungen / Organisatorisches
Dieser Kurs darf ausschließlich von Studenten belegt werden, die den Kurs English for Law 1 mit mindestens 3,0 bestanden haben, und ist der zweite der erforderlichen Fachsprachkurse in Englisch nach §24 JAPO. Eine rechtzeitige Kursanmeldung online über Oktis ist ebenfalls erforderlich.

Studienortwechsler, IWR-Studenten, die bereits English for Law and Economics 1 besucht haben, sowie andere Studenten, die English for Law 1 nicht belegt haben - weil sie z.B. 2 SWS aufgrund eines Auslandsaufenthalts angerechnet bekommen haben - sollten sich vor einer Anmeldung beraten lassen (Email an kursverwaltung@jurasprachen.de oder persönlich in einer Sprechstunde).

Wichtige Hinweise:

  • Teilnehmer sollten im Idealfall über einen Internetzugang zuhause verfügen.

  • Für die Präsenzveranstaltungen ist eine freigeschaltete Loginkennung für die Benutzung der Computer-Räume der Universität erforderlich.

  • Teilnehmer sollen für das Wintersemester 2010/2011 bei der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) eingeschrieben sein, bzw. sich für dieses Semeser zurückgemeldet haben.

In den drei Präsenzveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht.

Die Abschlussklausur findet am Samstag, 5. Februar 2011 statt und besteht aus einer schriftlichen Prüfung (80%) sowie eine Hörverständisprüfung (20%).

Wiederholungsmöglichkeit: Dieser Kurs wird jedes Semester angeboten. Teilnehmer, die den Kurs nicht bestehen, müssen ihn bei einer Klausurnote von 5,0 wiederholen, bei der Note 4,7 muss nur die Klausur am Ende des nächsten Semesters wiederholt werden.

Inhalt
Zweiter Teil der allgemeinen Einführung in das englische Rechtssystem und die englische Rechtssprache. Behandelt werden folgende juristische Themen: Strafrecht, der Zivilprozess, Vertrags- und Deliktsrecht, Erbrecht. Alle vier Sprechfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen) werden geübt.

Im Gegensatz zu den regulären Präsenzkursen bearbeiten die Teilnehmer an diesem Kurs die Materialien weitgehend selbständig – mit schriftlichen Materialien und online. Die Themen werden dann in den drei Präsenzveranstaltungen besprochen, wobei das Verständnis der in den Einheiten behandelten Themen vertieft werden soll. Online werden Studenten durch die Einheiten geführt, Diskussionsforen dienen dem Gedankenaustausch.

Empfohlene Literatur
Sämtliche Materialien werden im Kurs oder online zur Verfügung gestellt.

ECTS-Informationen:
Credits: 3

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 16
www: http://www.jurasprachen.de

Institution: Abteilung Englisch für Hörer aller Fakultäten
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