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Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (Master of Science)

Prüfungsordnungsversion:
nur Module im Semester (gemäß Musterstudienplan)      

  • Umfang und Gliederung des Masterstudiums
    1.Das Masterstudium besteht aus den Kernmodulen der Studienrichtung (30 ECTS-Punkte), aus Vertiefungsmodulen der Studienrichtung im Umfang von 25 ECTS-Punkten, aus je einem Laborpraktikum (2,5 ECTS-Punkte) und einem Hauptseminar (2,5 ECTS-Punkte) der Studienrichtung; weiterhin aus Wahlmodulen im Umfang von 15 ECTS-Punkten und einem Hauptseminar (2,5 ECTS-Punkte) aus dem Angebot der gesamten Universität sowie einem Laborpraktikum (2,5 ECTS-Punkte) aus dem Angebot der Technischen Fakultät. 2.Hinzu kommt eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten, die während des Studiums entsprechend den Praktikumsrichtlinien zu erbringen ist. 3.Bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung legen die Studierenden fest, welche Studienrichtung sie wählen. 4.Ein Wechsel der Studienrichtung ist nur in begründeten AusnAusnahmefällen mit Zustimmung des bzw. der Prüfungsausschussvorsitzenden möglich. (Auszug aus § 44 der FPO EEI)
  • Masterprüfung
    1.Das Masterstudium besteht aus den Kernmodulen der Studienrichtung (30 ECTS-Punkte), aus Vertiefungsmodulen der Studienrichtung im Umfang von 25 ECTS-Punkten, aus je einem Laborpraktikum (2,5 ECTS-Punkte) und einem Hauptseminar (2,5 ECTS-Punkte) der Studienrichtung; weiterhin aus Wahlmodulen im Umfang von 15 ECTS-Punkten und einem Hauptseminar (2,5 ECTS-Punkte) aus dem Angebot der gesamten Universität sowie einem Laborpraktikum (2,5 ECTS-Punkte) aus dem Angebot der Technischen Fakultät. 2.Hinzu kommt eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 10 ECTS-Punkten, die während des Studiums entsprechend den Praktikumsrichtlinien zu erbringen ist. 3.Bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung legen die Studierenden fest, welche Studienrichtung sie wählen. 4.Ein Wechsel der Studienrichtung ist nur in begründeten AusnAusnahmefällen mit Zustimmung des bzw. der Prüfungsausschussvorsitzenden möglich. (Auszug aus § 44 der FPO EEI)
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