UnivIS Informationssystem der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg - Semester: WS 2016/2017
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Juristische Fachsprachausbildung

Bedauerlicherweise müssen wir mitteilen, dass juristische Fachsprachkurse in Spanisch mangels Nachfrage nicht mehr angeboten werden können. Aus diesem Grund wird es also leider nicht mehr möglich sein, an der FAU die Pflichtausbildung gem. § 24 JAPO in Spanisch zu absolvieren. Selbstverständlich haben Jurastudierende weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der Fremdsprachenausbildung für Hörer aller Fakultäten studienbegleitend (allgemeinsprachlichen) Spanischkenntnisse zu erwerben, bzw. zu vertiefen. Für die juristische Fachsprachausbildung müssen diejenigen Studierenden, die vor hatten, Spanish als juristische Fachsprache zu nehmen, allerdings eine andere Sprache wählen.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, dauerhaft Kurse anzubieten, die regelmäßig nicht stattfinden können, weil die Mindestteilnehmerzahl selten erreicht wird. Dadurch konnten wir auch nicht mehr gewährleisten, dass Studierende, die im ersten Fachsemester Elementarkurse in Spanisch belegt haben, mit dem Ziel, auch die Fachsprachausbildung in dieser Sprache zu absolvieren, den Nachweis der Fremdsprachenkompetenz in Spanisch tatsächlich erwerben können.

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