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Berufspraktische Tätigkeit (BT MB BA)7.5 ECTS
(englische Bezeichnung: Practical Internship)
(Prüfungsordnungsmodul: Berufspraktische Tätigkeit)

Modulverantwortliche/r: N.N.
Lehrende: N.N.


Startsemester: WS 2021/2022Dauer: 1 SemesterTurnus: halbjährlich (WS+SS)
Präsenzzeit: 225 Std.Eigenstudium: 0 Std.Sprache: Deutsch

Lehrveranstaltungen:


Inhalt:

Das Modul vermittelt praktische Erfahrungen in einem studiengangbezogenen Berufsfeld.
Es müssen sechs Wochen Grundpraktikum und sechs Wochen Fachpraktikum gemäß der Praktikumsrichtlinie absolviert werden.

Das Grundpraktikum dient der Einführung in die industrielle Fertigung und damit zum Vermitteln unerlässlicher Elementarkenntnisse. Der/die Praktikant/in soll unter Anleitung fachlicher Betreuer die Werkstoffe in ihrer Be- und Verarbeitbarkeit kennen lernen und einen Überblick über die Fertigungseinrichtungen und -verfahren erlangen.

Das Fachpraktikum soll sowohl fachrichtungsbezogene Kenntnisse in den Technologien vermitteln als auch an organisatorische Probleme heranführen. Es vertieft und verbindet die im Grundpraktikum gewonnenen praktischen Erfahrungen mit den im Studium erworbednen theoretischen Kenntnissen.

Lernziele und Kompetenzen:

Die praktische Ausbildung soll Einblicke in die Organisation und soziale Struktur eines Industriebetriebes geben sowie an die berufliche Tätigkeit von Ingenieuren und Ingenieurinnen heranführen.

  • Die Studierenden wenden ihre im Studienverlauf erworbenen Fachkompetenzen in berufspraktischen Betätigungsfeldern des Maschinenbaus an.

  • Die Studierenden wenden Ihre im Studienverlauf erworbenen Methoden-, Informations-, Kommunikations- und Präsentationskompetenzen in berufspraktischen Betätigungsfeldern des Maschinenbaus an.

  • Die Studierenden erwerben für den Berufsalltag grundlegende Kompetenzen des Selbst- und Zeitmanagements.

  • Die Studierenden erwerben grundlegende, für den Berufsalltag erforderliche Sozialkompetenzen.

Bemerkung:

Die berufspraktische Tätigkeit kann in jedem Semester abgeleistet werden.
Eine im Bachelorstudium abgeleistete freiwillige berufspraktische Tätigkeit, die über den Umfang des Pflichtpraktikums im Bachelorstudium (12 Wochen) hinausgeht, kann für das Masterstudium angerechnet werden.


Weitere Informationen:

www: https://www.department.mb.tf.fau.de/studium/praktikumsamt/

Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:

  1. Maschinenbau (Bachelor of Science): 6. Semester
    (Po-Vers. 2009w | TechFak | Maschinenbau (Bachelor of Science) | Maschinenbau | Gesamtkonto | Berufspraktische Tätigkeit | Berufspraktische Tätigkeit)

Studien-/Prüfungsleistungen:

Berufspraktische Tätigkeit (Prüfungsnummer: 1995)

(englischer Titel: Practical Internship)

Studienleistung, Praktikumsleistung, unbenotet, 7.5 ECTS
weitere Erläuterungen:
Für das Bestehen des Bachelor-Studienganges ist eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 12 Wochen nachzuweisen.

Als Nachweis sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Praktikumszeugnis

  • Arbeitsberichte, pro Woche mindestens 1½ Seiten DIN A4 Text sowie zusätzlich eine selbsterstellte Zeichnung oder technische Skizze. Im Arbeitsbericht werden an Beispielen mit technischen Skizzen und Text die ausgeführten Arbeiten und die dabei benutzten Maschinen und Werkzeuge sowie die beobachteten Fertigungsverfahren bzw. entsprechende betriebswirtschaftliche Zusammenhänge beschrieben. Texte aus Fachbüchern und anderen Unterlagen dürfen nicht übernommen werden. Firmengeheimnisse dürfen nicht verletzt werden.

  • Tätigkeitsübersicht (Wochenübersicht), in einer kurzen Übersicht werden für jeden Praktikumstag die Betriebsstätten sowie die Art und Dauer der ausgeführten Arbeiten stichpunktartig aufgeführt

Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsbericht und die Tätigkeitsnachweise von Ihnen unterschrieben und von der Firma freigegeben sein muss!

Die Praktikumsunterlagen sind online unter: https://praktikumsamt.mb.tf.fau.de/ einzureichen.

Prüfungssprache: Deutsch

Erstablegung: WS 2021/2022

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