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Römisch-rechtliches Seminar: Ökonomisches Rechtsdenken. Wirtschafts-, Handels- und Arbeitsrecht in der Antike
- Dozent/in
- Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler
- Angaben
- Hauptseminar
3 SWS, benoteter Schein, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Di 18:15 - 20:30, JDC R 2.281
- Inhalt
- Die Wahrnehmung des römischen Rechtserbes ist stark zivilistisch orientiert. Dabei liegt die
Aufmerksamkeit in besonderem Maße auf der Analyse dogmatischer Konstruktionen und
Systembildungen, weniger aber auf dem ideengeschichtlichen Rahmen, in dem die
Lösungsmodelle der römischen Juristen Entwicklung fanden. Die Vorstellung strikt kohärenter
Systematisierung als Charakter römischen Rechtsdenkens, die insbesondere dem Wirkkreis des
19. Jahrhunderts entspringt, sieht sich zunehmend in Frage gestellt. Das Seminar wird vor
diesem Hintergrund versuchen, den Fokus auf ein anderes mögliches “Erbe” zu richten: Die
europäischen Rechtsordnungen der Gegenwart sind untrennbar verbunden mit dem Bild des
Menschen als “Person”, d.h. als einem Wesen, dem seiner selbst willen ein unverletzbarer
Eigenwert zukommt. Dieses Dogma wird im Wesentlichen als Errungenschaft der Aufklärung
gepriesen. Vernachlässigt werden dabei (neben dem bemerkenswerten Erbe der christlichen
Spätscholastik) die Einflüsse der antiken Ideengeber, die von den Aufklärern selbst umfassende
Rezeption erfahren haben. Dies gilt insbesondere für die – etwa bei Cicero unter stoischem
Einfluss diskutierte – Erkenntnis, der Mensch sei als einziges Lebewesen fähig, sich seiner
selbst bewusst zu werden; mit anderen Worten: die Frage zu stellen: “Wer und was bin ich?”
Dabei zeichnen weder die philosophischen noch die rechtlichen Quellen Roms ein Bild, das dem
neuzeitlichen Personenbegriff im Detail entspricht. Es finden sich aber doch Versatzstücke, die
es erlauben, die Frage nach dem römischen Rechtserbe auch in diesem Zusammenhang zu
stellen – nicht im Sinne unmittelbarer Gleichartigkeit, aber doch mit Blick auf eine europäischabendländische
Erzählung, die ohne ihre antiken Bestandteile so unvollständig wie
unverständlich bliebe.
Der Gewinn für die Teilnehmer wird neben einer intensiven Diskussion der behandelten Texte
eine erhöhte Sensibilität für die Fragwürdigkeit tradierter Lehrbuchmeinungen sein. In dieser
rechtsmethodischen Dimension trägt das Seminar erheblich zur Ausbildung der immer wieder
geforderten juristischen Schlüsselqualifikationen bei. Es kann nicht nur die studienbegleitende
wissenschaftliche Arbeit aus dem Schwerpunktbereich 4 angefertigt werden, sondern auch ein
Seminarschein erworben werden, der zugleich einen juristischen Proseminarschein ersetzt.
- Zusätzliche Informationen
- Erwartete Teilnehmerzahl: 20
- Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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